Artist Index: Tengler, Ulrich


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Lose pro Seite


Los 1195Tengler, Ulrich
Laien-Spiegel

Auktion 126

Zuschlag
10.500€ (US$ 11,932)

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Zwei seltene juristische Werke in früher Auflage aus dem 16. Jahrhundert in einem Band.
Tengler, Ulrich. Laien-Spiegel. Von rechtmäßigen Ordnungen in Burgerlichen und peinlichen Regimenten. 8 Bl., XCV. Mit 6 ganzseitigen und 23 halbseitigen Text-Holzschnitten. Holzdeckel d. Z (berieben, ohne die Schließen) Rücken in Halbleder (beschabt, Kapitale fehlen und mit Fehlstellen) über 4 Bünden. Straßburg, Matheis Hupfuff, 1510.
VD16 T 338. Vgl. Adams 299. Muller 67, 137. Kaspers 121ff. Schmidt, Hupfuff 115 – Zweite Ausgabe. Die erste Ausgabe erschien im Jahre 1509 inder Offizin von Johann Rynman in Augsburg. Sehr seltenes Exemplar. Der auf dem Titel nicht genannte Autor Ulrich Tengler (1447-1511) stammte aus Rottenacker, wo er zunächst Stadtschreiber war, dann Jurist wurde und ab 1495 als Landrichter und Landvogt in Graisbach bei Donauwörth war. "Im Jahre 1509, also fast hundert Jahre nach dem 'Klagespiegel', erscheint der 'Laienspiegel', ein Werk, das in der Folgezeit über 50 Jahre lang die juristische Praxis beherrscht ... Während Tengler selbst bereits im Jahre 1511 im Alter von 70 Jahren stirbt, wirkt sein Werk weiter und trägt, in immer neuen Druckauflagen verbreitet, in seiner leicht faßbaren Form erheblich zur Umbildung des Rechtslebens bei. Das Rechtsbuch wendet sich an die 'Laien', versteht darunter aber vorwiegend die mit dem römischen Recht nur wenig vertrauten Inhaber öffentlicher Ämter" (Kaspers 109).
Die prachtvollen Holzschnitte zeigen interessante, teils drastische Szenen der zeitgenössischen Gerichts- und Strafpraxis, aber auch Darstellungen, in denen der Autor seinem Fürsten oder gar dem Kaiser selbst das Buch präsentiert. – Vorderes Innengelenke geöffnet. Titel fingerfleckig und mit ausradierten hs. Besitzvermerken. Insgesamt teilweise etwas braun- und feuchtfleckig, sowie mit wenigen Feuchträndern. – Vorgebunden: Worms. - Der Stat Wormms Reformacion: statuten. ordenung Satzung die allen Stetten: communen: Regimenten: fürstethum: Herschafften: Amptleüte: nutzlich: fürderlich: und behilflich sein: und zu guter regierung erschiessen mogen. 6 nn., XCIIII. Mit einigen 11-zeiligen Holzschnitt-Initialen, großem Titelholzschnitt und ganzseitigem Holzschnitt mit einem Arbor consanguinitatis. Titel in Schwarz und Rot. 30,5 x 19,5 cm. (Straßburg, Johann Knobloch d. Ä.), 1509. - VD16 W 4382. Panzer 647. Adams W 256. Stobbe II, 531 ff. Benzing 2028.- Überaus seltene zweite Ausgabe, die erste war im Jahr zuvor erschienen (VD16 W 4381): "Eine bisher ganze (sic) unbekannt gebliebene Ausgabe, die auch weder von Selchow, noch von Pütter angezeigt wurde. Sie stimmt auf das allergenaueste ... mit der... unter dem Jahr 1507 beschriebenen überein ... Die Schwarzische Sammlung besitzt diese Seltenheit" (Panzer).
"Die 1498 abgeschlossene und 1499 publizierte Wormser Reformation berücksichtigte überwiegend das Römische Recht und umfaßte neben dem Prozeß- u. Privatrecht auch Strafrecht (6. Buch), das sich inmitten einer verwilderten Strafrechtspflege als fortschrittlich erwies" (Conrad II, 369).
Der prächtige Titelholzschnitt zeigt das Wormser Stadtwappen mit einem mächtigen Schlüssel, präsentiert von zwei feurigen, sich grimmig anblitzenden Drachen in einem von knorrigen Bäumen und Akanthusblattwerk gekrönten Gehäuse, das durch ein Fenster den Ausblick auf die hügelige Rheinlandschaft freigibt. Es geht auf einen Entwurf von Nikolaus Nyfergalt zurück (vgl. Thieme/B. XXV, 543).
Noch eindrucksvoller ist der ganzseitige Holzschnitt verso Titel mit einem stilisierten Bild des Kaisers (zur Zeit Maximilian I. von Habsburg, ab 1508), umgeben von den sieben Kurfürsten: den drei geistlichen rechts in der Person des Erzbischofs von Mainz als Reichserzkanzler für Deutschland, des Erzbischofs von Köln als Reichserzkanzler für Italien und des Erzbischofs von Trier als Reichserzkanzler für Burgund. Links dann die vier weltliche Fürsten, der König von Böhmen als Erzmundschenk, deutlich sichtbar mit großer Krone sowie, ferner der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchsess, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall und der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer. Auf der Treppe die entsprechenden Wappen der Kurfürsten. Unten reichen zwei Schreiber dem Kaiser die "Wormser Reformation", das vorliegende (im Holzschnitt in einem mächtigen Einband mit fünf Buckeln und Schließen) Buch. Am Thronbaldachin das Kaiserwappen mit schwarzem doppelköpfigen Adler und rechts eine kleine Vedute der Stadt Worms.

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Los 1681Tengler, Ulrich
Der neü Leyenspiegel 1514 + Bambergische Halßgerichts Ordenung

Auktion 108

Zuschlag
4.000€ (US$ 4,545)

Details

Ius Germanicum
Deutsches Recht, Sachsenspiegel, Laienspiegel, juristische Dissertationen, Staatsrecht, Verfassungsrecht


Der Laienspiegel und die Bambergische Halsgerichtsordnung

(Tengler, Ulrich). Der neü Leyenspiegel von rechtmässigen ordnungen in Burgerlichen vnd peinlichen Regimenten. Mit Addition. Auch der guldin Bulla. Künigklich Reformation, landfriden. Auch bewaerung gemainer recht vnd anderm antzaigen. 13 nn., CLXX num., 1 w. Bl. Mit großem Titelholzschnitt, 36 Textholzschnitten und Titel in Rot und Schwarz gedruckt. 29 x 20 cm. Holzdeckelband d. Z. mit breitem blindgeprägten Lederrücken (Leder am Rücken erneuert, auf den Deckeln etwas beschabt, löchrig und mit winzigen Fehlstellen, Vorderdeckel mit kleiner Bruchstelle, professionell repariert) mit 2 Messingschließen (Schließbänder erneuert). (Straßburg), o. Dr. (Matthias Hupfuff), 1514.
VD16 T 343. Adams L 337. Muller 67, 137. Kaspers 121ff. Schmidt, Hupfuff 115. – Siebente Ausgabe des berühmten "Laienspiegels", die auf der von Sebastian Brandt revidierten Augsburger Fassung von 1512 erstellt wurde und eine ausführliche Vorrede Brandts enthält. Der auf dem Titel nicht genannte Autor Ulrich Tengler (1447-1511) stammte aus Rottenacker, wo er zunächst Stadtschreiber war, dann Jurist wurde und ab 1495 als Landrichter und Landvogt in Graisbach bei Donauwörth war. "Im Jahre 1509, also fast hundert Jahre nach dem 'Klagespiegel', erscheint der 'Laienspiegel', ein Werk, das in der Folgezeit über 50 Jahre lang die juristische Praxis beherrscht ... Während Tengler selbst bereits im Jahre 1511 im Alter von 70 Jahren stirbt, wirkt sein Werk weiter und trägt, in immer neuen Druckauflagen verbreitet, in seiner leicht faßbaren Form erheblich zur Umbildung des Rechtslebens bei. Das Rechtsbuch wendet sich an die 'Laien', versteht darunter aber vorwiegend die mit dem römischen Recht nur wenig vertrauten Inhaber öffentlicher Ämter" (Kaspers 109).
Die prachtvollen Holzschnitte zeigen interessante, teils drastische Szenen der zeitgenössischen Gerichts- und Strafpraxis, aber auch Darstellungen, in denen der Autor seinem Fürsten oder gar dem Kaiser selbst das Buch präsentiert. – Nur vereinzelt gering gebräunt und stellenweise leicht fleckig, wenige winzige Wurmlöchlein, die ersten fünf Blätter mit Wurmspur (mit geringem Buchstaben- und Darstellungsverlust), je ein kleiner Randeinriss und Eckabriss, sonst kaum Papierläsuren. Sehr schönes, prachtvoll illustriertes Exemplar in seinem zeitgenössischen Einband, der mit Rautenbänder und kleinen Rautenstempeln mit Adlern geziert ist. – Beigebunden: Bambergische Halßgerichts und rechtlich Ordenung, in peynlichen sachen zu volnfaren. 52 nn. Bl. Mit großem Titelholzschnitt und 21 Textholzschnitten sowie Holzschnitt-Druckermarke am Schluss. (Mainz, Johann Schöffer, 28. Oktober 1508). - VD16 B 260. Stobbe II, 241. Kohler-Scheel XXI, IV. Bemerkenswert seltene, letzte der drei in Mainz gedruckten Ausgaben, die allesamt im Jahre 1508 erschienen waren: Am 12. März 1508, am 24. August 1508 und die vorliegende am 28. Oktober 1508, die die Datumskennung im Kolophon, über der Schöfferschen Zwei-Schilder-Druckermarke, hat: "auff Symonis und Jude", was dem 28. Oktober entspricht. In der ganzen Reihe handelt es sich um die vierte Ausgabe. "Eine neue Epoche ion der Gesetzgebung des Criminalprocesses begründete die Bamberger Halsgerichtsordnung vom Jahre 1507 (EA). Man beabsichtigte durch diese Gerichtsordnung nicht sowohl ein Gesetzbuch, als vielmehr eine Anweisung zu liefern für die grösstentheils aus Laien zusammengesetzten Gerichte, wie in peinlichen Sachen zun verfahren sei "(Stobbe).
Die grandiosen, großen und plakativ eindrücklichen Holzschnitte sind auch unter kostümgeschichtlichen Aspekten von höchstem Interesse. Es handelt sich meist um verkleinerte Nachschnitte derjenigen der Bamberger Ausgabe von 1507. Teilweise wurden auch Schnitte aus Schöffers Livius-Ausgabe verwendet oder einige der meist mehrteiligen Bilder aus Stöcken beider Arten zusammengesetzt. - Stellenweise etwas stärker gebräunt oder stockfleckig, kleine Wurmlöchlein, Feuchtflecken durch die letzten zwei Lagen, sonst in bester Erhaltung uhnd mit den Holzschnitten in durchgehend kraftvollen, kontrastreichen Abdruck.

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[*]: Regelbesteuert gemäß Auktionsbedingungen. [^]: Ausgleich von Einfuhr-Umsatzsteuer.

* Alle Angaben inkl. 25% Regelaufgeld ohne MwSt. und ohne Gewähr – Irrtum vorbehalten.“


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